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 Visana: Bündnis für Kostendämpfung im Gesundheitswesen (05.11.2009)
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Visana: Bündnis für Kostendämpfung im Gesundheitswesen

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Visana

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Der Unmut bei den Versicherten über steigende Krankenkassenprämien ist zu Recht gross. Ein Ausweg wäre ein Bündnis für Kostendämpfung zwischen den Partnern im Gesundheitswesen mit dem Ziel, den jährlichen Prämienanstieg einvernehmlich auf drei Prozent zu beschränken.

 
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Visana: Bündnis für Kostendämpfung im Gesundheitswesen

Der Unmut bei den Versicherten über steigende Krankenkassenprämien ist zu Recht gross. Ein Ausweg wäre ein Bündnis für Kostendämpfung zwischen den Partnern im Gesundheitswesen mit dem Ziel, den jährlichen Prämienanstieg einvernehmlich auf drei Prozent zu beschränken.



Mit dem 1996 eingeführten Krankenversicherungsgesetz (KVG) wollte der Gesetzgeber unter 
anderem den ungebremsten Kostenanstieg im Gesundheitswesen dämpfen. Nach über zehn Jahren 
fällt die Bilanz zwiespältig aus: Die Kosten in der Grundversicherung sind zwischen 1996 
und 2008 im Schnitt um 4,5 Prozent pro Jahr gewachsen. Die Prämien, die nichts anderes 
als die Kosten widerspiegeln, sind damit weit stärker gestiegen als die durchschnittliche 
Teuerung. Seit 1996 sind die Ausgaben pro Versicherten zulasten der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung (OKP) um 73,3 Prozent gestiegen. Die allgemeine Teuerung lag im 
gleichen Zeitraum bei knapp 12 Prozent, im Schnitt betrug sie also weniger als 1 Prozent 
pro Jahr.
Das Mengenproblem

Verantwortlich für den Kostenanstieg ist vorab das ungebremste Mengenwachstum. Es fehlen 
wirksame Instrumente, um den Ausgabenanstieg zu dämpfen. Alle Anstrengungen auf der 
Preisseite verpuffen wirkungslos, da die Menge unaufhörlich wächst. Das Hauptproblem 
liegt (neben der demografischen Entwicklung) in den falschen Anreizen, die eine 
kostspielige Überversorgung der Bevölkerung fördern. Zudem blieben Massnahmen zur 
Kostendämpfung bis anhin weitgehend ein Lippenbekenntnis. - Unser Gesundheitswesen 
leistet viel. Die Versorgung der Bevölkerung ist gewährleistet, und der Zugang für alle 
Patientinnen und Patienten ist garantiert. Die Gesundheit darf auch etwas kosten. Das 
System stösst aber an seine Grenzen, denn die Kosten steigen unverhältnismässig, ohne 
einen wirklichen Mehrwert zu generieren. Länder wie die Niederlande oder Schweden, die 
mit der Schweiz vergleichbar sind, versorgen ihre Bevölkerung mindestens gleich gut wie 
die Schweiz, allerdings zu deutlich tieferen Kosten.
Die freie Arztwahl und der umfassende Leistungskatalog sichern den Zugang zur 
medizinischen Versorgung. Statt dafür, dass den Patienten Leistungen vorenthalten werden 
und über Rationierung eine Zweiklassenmedizin gefördert wird, plädiere ich für die 
Einführung einer verbindlichen, prozentualen Bandbreite, welche ein nachhaltiges 
jährliches Kostenwachstum bei gleichzeitig gedämpftem Prämienanstieg ermöglicht. Alle 
beteiligten Akteure bekennen sich einvernehmlich zur Kostendämpfung und bestimmen die 
Bandbreite für das Kostenwachstum im Gesundheitswesen. Dieses Bündnis soll so lange 
gelten, als die Politik nicht nachhaltigere Massnahmen beschliesst.

Gerechtfertigt ist meines Erachtens ein Wachstum der Ausgaben zulasten der OKP von 2,5 
Prozent pro Versicherten und Jahr. Damit lassen sich die allgemeine Teuerung, 
Mehrausgaben aufgrund der Demografie sowie die Ausgaben für den medizinischen Fortschritt 
(medizinische, technische und diagnostische Innovationen) finanzieren. Der Zugang der 
Bevölkerung zu sämtlichen Therapien, welche die KVG-Kriterien Wirksamkeit, 
Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) erfüllen, ist damit garantiert. 
Krankenversicherer und Leistungserbringer bzw. deren Verbände regeln die Vergütung der 
Leistungen zulasten der OKP in Verträgen. Wenn sich die Akteure zu einem jährlichen 
Kostenwachstum von 2,5 Prozent bekennen, sind verbindliche Korrekturmechanismen in die 
Tarifverträge einzubauen. Sollte das jährliche Kostenwachstum zulasten der OKP in einer 
Leistungserbringer-Kategorie über 2,5 Prozent liegen, müssen gemäss Vertrag Tarife oder 
Taxpunktwerte im Folgejahr nach unten angepasst werden, damit die Limite von 2,5 Prozent 
nicht überstiegen wird. Mit einem solchen Vorgehen könnte - unter Berücksichtigung der 
bei den Versicherern zu bildenden Reserven und Rückstellungen - das Prämienwachstum auf 3 
Prozent beschränkt werden.
Unbürokratische Lösung 

Die Umsetzung des Bündnisses ist einfach, schnell und unbürokratisch, da Verträge bereits 
vorliegen und nur angepasst werden müssen. Die OKP-Leistungen der Ärzte werden über 
vertraglich vereinbarte Taxpunktwerte abgerechnet. Tarifregelungen existieren auch im 
ambulanten und stationären Spitalbereich sowie in der Pflege. Bei den von der 
Grundversicherung übernommenen Medikamenten, Mitteln und Gegenständen sowie den 
Labortarifen ist der Bund in die Pflicht zu nehmen, da er Preise und Tarife in diesen 
Bereichen in eigener Kompetenz auf dem Verordnungsweg festlegt. Sollte ein 
gesamtschweizerisches Bündnis nicht realisierbar sein, wären auch kantonale und regionale 
Lösungen möglich, da Tarifvereinbarungen auf kantonaler und teilweise sogar regionaler 
Ebene vorliegen. Vom Bündnis profitieren würden dann allerdings nur die Versicherten in 
den betroffenen Kantonen oder Regionen.

Die Prämien der Krankenversicherer setzen sich zusammen aus Leistungs- und 
Verwaltungskosten. Der prozentuale Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtkosten des 
Gesundheitswesens ist seit der Einführung des KVG praktisch konstant. Im Rahmen dieses 
Bündnisses wäre eine Stabilisierung des Verwaltungskostenanteils der Krankenversicherer 
vorzusehen. Spielraum in den Tarifverträgen zwischen Leistungserbringern und 
Krankenversicherern für ein Bündnis zur Dämpfung des Kostenanstiegs ist vorhanden. Die 
Zahlen der zulasten der OKP abgerechneten Leistungen sind für alle Leistungserbringer und 
Tarifregionen bekannt und können als Grundlage für die Berechnung allfälliger 
Tarifkorrekturen genutzt werden. Wenn sich alle Akteure - das heisst Leistungserbringer 
(Ärzte, Spitäler, Therapeuten usw.), Krankenversicherer, Bund und Kantone - zu einem 
nachhaltigen Wachstum der Kosten zulasten der OKP bekennen, gehören Prämiensprünge, wie 
wir sie jetzt erleben, der Vergangenheit an. Mit einem solchen Bündnis würde zudem die 
wiederum entfachte Diskussion über eine Einheitskasse hinfällig, zumal sich auch eine 
solche mit der Kostenproblematik auseinanderzusetzen hätte.

* Peter Fischer ist CEO von Visana, einem der führenden schweizerischen Kranken- und 
Unfallversicherer.

Im Internet recherchierbar unter:
- www.swiss-press.com
- www.pressemappe.ch
- www.help.ch


Ueber Visana Services AG:
Die Visana-Gruppe gehört zu den führenden schweizerischen Kranken- und 
Unfallversicherern. Sie bietet die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nach 
Krankenversicherungsgesetz (KVG), Zusatz- und Sachversicherungen nach 
Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Unfallversicherungen nach 
Unfallversicherungsgesetz (UVG) sowie Vorsorgelösungen und Autoversicherungen an. 

Visana versichert Privatkunden (Einzelpersonen und Familien) und 
Unternehmenskunden (Firmen, Institutionen und Verbände). Für Letztere bietet sie 
Lohnausfall- und Unfallversicherungen an. Insgesamt zählt Visana rund 848'000 
Privatkundinnen und -kunden. Davon sind 644?000 Personen bei Visana grundversichert. 
Dazu kommen 16'500 Unternehmenskunden. Am Hauptsitz in Bern und in über 46 
Agenturen in der ganzen Schweiz beschäftigt Visana rund 1450 Mitarbeitende, davon 
zwei Drittel Frauen. Das Prämienvolumen beträgt rund 3,7 Milliarden Franken.

Pressekontakt:
Visana


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