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 Bundesrat empfiehlt keinen Systemwechsel zur Festlegung der Krankenkassenprämien (16.12.2025)
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Bundesrat empfiehlt keinen Systemwechsel zur Festlegung der Krankenkassenprämien

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Bundesamt für Gesundheit BAG

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An seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats 22.4016 Matter «Gerechte Krankenkassenprämien» verabschiedet. Darin wird die Möglichkeit geprüft, für die Prämienfestlegung ein Akonto-System wie bei den Steuern einzuführen und die endgültige Höhe der Prämie festzulegen, sobald die Kosten bekannt sind. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein Wechsel Unsicherheit für die Versicherten und einen administrativen Mehraufwand bedeuten würde, während das bestehende System sich bewährt hat. Er möchte daher das Berechnungsmodell zur Festlegung der Krankenkassenprämien nicht wechseln.

 
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Bundesrat empfiehlt keinen Systemwechsel zur Festlegung der Krankenkassenprämien

An seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats 22.4016 Matter «Gerechte Krankenkassenprämien» verabschiedet. Darin wird die Möglichkeit geprüft, für die Prämienfestlegung ein Akonto-System wie bei den Steuern einzuführen und die endgültige Höhe der Prämie festzulegen, sobald die Kosten bekannt sind. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein Wechsel Unsicherheit für die Versicherten und einen administrativen Mehraufwand bedeuten würde, während das bestehende System sich bewährt hat. Er möchte daher das Berechnungsmodell zur Festlegung der Krankenkassenprämien nicht wechseln.



Das Postulat 22.4016 Matter «Gerechte Krankenkassenprämien» fordert den Bundesrat auf, die 
Möglichkeit zu prüfen, ob die Krankenkassenprämien auf andere Weise berechnet werden könnten, 
indem ein Akonto-System eingeführt wird, das sich am Steuerberechnungssystem orientiert. Dabei 
würde die aktuelle Prämie durch Akonto-Zahlungen und eine Schlussabrechnung ersetzt. Die Akonto-
Zahlungen würden so festgesetzt, dass sie die erwarteten Kosten der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung (OKP) pro Versicherer und Kanton decken.

Der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegebene Bericht kommt zum Schluss, dass 
sich 
das bestehende System bewährt hat und Transparenz gewährleistet. Seit der Einführung des KVG im 
Jahr 1996 haben sich die Prämien der OKP ähnlich entwickelt wie die prämienfinanzierten Kosten


Mehr Nachteile als Vorteile Das Akonto-System wäre für alle Beteiligten mit Problemen verbunden. Die Versicherten wüssten nicht im Voraus, ob sie am Ende des Jahres eine Rückvergütung erhalten oder eine Nachzahlung leisten müssen. Gleichzeitig wären die Versicherer verpflichtet, innerhalb eines sehr engen Zeitrahmens sowohl Akonto-Zahlungen als auch effektive Prämien zu kalkulieren, was ihren Aufwand deutlich erhöhen würde. Für die Kantone ergäbe sich Unsicherheit hinsichtlich der Frage, ob sich Sozialleistungen künftig auf die Akonto-Zahlungen oder auf die effektive Prämie beziehen sollen. Schliesslich müsste die Aufsichtsbehörde sowohl die Akonto-Zahlungen als auch die Schlussabrechnung bis Ende September genehmigen, was mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden wäre. Manche Versicherer könnten versucht sein, zu niedrige Akonto-Prämien festzusetzen, um neue Versicherte zu gewinnen, weshalb eine Kontrolle erforderlich wäre. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Nachteile einer Umstellung auf ein Akonto-System schwerer wiegen als die Vorteile, und empfiehlt, auf einen Wechsel der Berechnungsmethode zu verzichten. Adresse für Rückfragen Bundesamt für Gesundheit BAG Medien und Kommunikation +41 58 462 95 05 media@bag.admin.ch

Im Internet recherchierbar unter:
- www.swiss-press.com
- www.pressemappe.ch
- www.help.ch


Ueber Bundesamt für Gesundheit BAG:
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung 
ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den 
Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen 
Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der 
Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von 
Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei 
Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches 
denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all 
diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die 
grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der 
Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der 
Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip 
des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des 
Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von 
der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht 
mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein 
Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L?Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante 
à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L?Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante 
contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to 
facilitate to the population a life in good health.

Pressekontakt:
Bundesamt für Gesundheit BAG


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