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 Krankenversicherung: Der Bundesrat will die Finanzierung der Gesundheitskosten von Inhaftierten regeln (12.12.2025)
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Krankenversicherung: Der Bundesrat will die Finanzierung der Gesundheitskosten von Inhaftierten regeln

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Bundesamt für Gesundheit BAG

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An seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat einen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung verabschiedet. Damit sollen künftig alle inhaftierten Personen in der Schweiz obligatorisch krankenversichert sein. Dies gewährleistet die medizinische Gleichbehandlung im Freiheitsentzug, wie es die Bundesverfassung vorsieht. Die Kantone können dabei die Wahl des Versicherers und des Versicherungsmodells für die inhaftierten Personen einschränken.

 
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Krankenversicherung: Der Bundesrat will die Finanzierung der Gesundheitskosten von Inhaftierten regeln

An seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat einen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung verabschiedet. Damit sollen künftig alle inhaftierten Personen in der Schweiz obligatorisch krankenversichert sein. Dies gewährleistet die medizinische Gleichbehandlung im Freiheitsentzug, wie es die Bundesverfassung vorsieht. Die Kantone können dabei die Wahl des Versicherers und des Versicherungsmodells für die inhaftierten Personen einschränken.



Gegen ein Drittel aller inhaftierten Personen in der Schweiz, also rund 2300 Personen, waren 2023 
nicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) versichert. Dies liegt daran, dass sie 
über keinen Wohnsitz in der Schweiz verfügen und somit nicht versicherungspflichtig sind. Aufgrund 
der in der Bundesverfassung sowie in völkerrechtlichen Verträgen verankerten Grund- und 
Menschenrechte hat der Staat eine umfassende Verantwortung für die Gesundheit von inhaftierten 
Personen. Unabhängig von ihrem Aufenthaltsrecht haben sie Anspruch auf medizinische Versorgung, 
die der Behandlung von Personen in Freiheit gleichwertig ist.

Die anfallenden Gesundheitskosten dieser Personen wurden bisher von den Kantonen getragen und 
durch kantonale Steuergelder finanziert. Die Finanzierung ist jedoch nicht einheitlich geregelt. Aktuell 
werden die Kosten von verschiedenen Institutionen des Justiz- oder Strafvollzugs, der 
Gesundheitsbehörden oder von den kommunalen Sozialhilfebehörden getragen.

Mit der vorgeschlagenen Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sollen 
auch inhaftierte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz künftig nach dem KVG versichert werden. 
Der Bundesrat hat einen Entwurf mit der entsprechenden Botschaft an seiner Sitzung vom 12. 
Dezember verabschiedet. Die Prämie ist von den betroffenen Personen selbst zu tragen. Die Kantone 
können die Prämien verbilligen. Dadurch werden die medizinische Grundbehandlung sowie die 
Gleichbehandlung sichergestellt. Durch die KVG-Änderung werden die anfallenden 
Gesundheitskosten für die Kantone besser kalkulierbar. Auf die Prämien der übrigen Versicherten hat 
die Änderung keine spürbare Auswirkung.


Kantone können die Versicherung spezifisch regeln und einschränken Inhaftierte haben grundsätzlich kein Recht auf freie Arztwahl, da die medizinische Versorgung in der Regel durch Gefängnisärztinnen und Gefängnisärzte gewährleistet wird. Die Kantone sollen mit der KVG-Änderung die Möglichkeit haben, die Wahl des Versicherers und der Leistungserbringer sowie die Wahl der Versicherungsform für inhaftierte Personen einzuschränken. Adresse für Rückfragen Bundesamt für Gesundheit BAG Medien und Kommunikation +41 58 462 95 05 media@bag.admin.ch

Im Internet recherchierbar unter:
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Ueber Bundesamt für Gesundheit BAG:
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung 
ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den 
Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen 
Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der 
Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von 
Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei 
Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches 
denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all 
diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die 
grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der 
Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der 
Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip 
des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des 
Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von 
der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht 
mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein 
Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L?Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante 
à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L?Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante 
contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to 
facilitate to the population a life in good health.

Pressekontakt:
Bundesamt für Gesundheit BAG


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