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 Die Aufnahme der Podologie in die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird insgesamt positiv beurteilt (09.09.2025)
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Die Aufnahme der Podologie in die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird insgesamt positiv beurteilt

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Bundesamt für Gesundheit BAG

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Seit dem 1. Januar 2022 sind Podologinnen und Podologen sowie Organisationen der Podologie als Leistungserbringer der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für Behandlungen zur Vermeidung von Komplikationen bei Diabetesbetroffenen zugelassen. Diese Regelung wurde nun einer Evaluation unterzogen, die insgesamt eine positive Einschätzung abgibt, die aber auch mehrere Optimierungsvorschläge vorbringt.

 
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Die Aufnahme der Podologie in die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird insgesamt positiv beurteilt

Seit dem 1. Januar 2022 sind Podologinnen und Podologen sowie Organisationen der Podologie als Leistungserbringer der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für Behandlungen zur Vermeidung von Komplikationen bei Diabetesbetroffenen zugelassen. Diese Regelung wurde nun einer Evaluation unterzogen, die insgesamt eine positive Einschätzung abgibt, die aber auch mehrere Optimierungsvorschläge vorbringt.



Leistungen werden zu wenig in Anspruch genommen
Seit Inkrafttreten der neuen Regelung nehmen Diabetesbetroffene podologische Leistungen nicht 
stärker 
in Anspruch als zuvor. Im Vergleich zu den geschätzten 170 000 bis 210 000 Personen, die über die 
OKP 
podologische Leistungen beziehen könnten, nehmen diese lediglich rund 20 000 Personen in 
Anspruch. 
Die rund 500 von der OKP zugelassenen Podologinnen und Podologen haben Kosten für die OKP 
von 8 
bis 9 Millionen Franken pro Jahr abgerechnet.

Mangel an Fachpersonen muss behoben werden
Der Mangel an Fachpersonen, insbesondere in der Deutschschweiz, scheint das Haupthindernis für 
die 
Inanspruchnahme podologischer Leistungen zu sein. Zudem hat nur ein Drittel der Podologinnen und 
Podologen, die die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die OKP erfüllen würden, einen 
entsprechenden Antrag gestellt. Viele sind der Ansicht, dass der Anreiz für eine Zulassung zur OKP 
schwach ist, etwa wegen des administrativen Aufwands oder bereits hoher Praxisauslastung. Die 
Evaluation empfiehlt daher Massnahmen zur Behebung dieser Defizite, z. B. die Erhöhung der 
Anzahl 
Ausbildungsplätze oder die gezielte Unterstützung von Podologinnen und Podologen bei der 
Zulassung 
zur OKP.

Der Bericht empfiehlt auch, die Zusammenarbeit zwischen den drei Berufsgruppen Podologie, Pflege 
und anordnenden Ärztinnen und Ärzten zu intensivieren, um den Bedarf optimal abzudecken.

Sobald der Fachkräftemangel behoben ist, sollte gemäss Evaluation die Anzahl der vergüteten 
Sitzungen 
oder auch die Übernahme der Kosten für podologische Behandlungen, die heute nicht übernommen 
werden, geprüft werden.

Die Umsetzung aller dieser Empfehlungen liegt primär in der Verantwortung der entsprechenden 
Berufs- 
und Bildungsorganisationen und nicht in jener des Bundes.

Medienkontakt:

Bundesamt für Gesundheit BAG
+41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch

Im Internet recherchierbar unter:
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Ueber Bundesamt für Gesundheit BAG:
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung 
ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den 
Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen 
Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der 
Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von 
Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei 
Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches 
denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all 
diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die 
grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der 
Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der 
Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip 
des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des 
Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von 
der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht 
mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein 
Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L?Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante 
à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L?Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante 
contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to 
facilitate to the population a life in good health.

Pressekontakt:
Bundesamt für Gesundheit BAG


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