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 Zweiter Monitoringbericht zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie (20.08.2025)
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Zweiter Monitoringbericht zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie

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Bundesamt für Gesundheit BAG

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2021 verabschiedete der Bundesrat den Wechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell für die psychologische Psychotherapie, um den Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen zu verbessern und eine angemessene Versorgung sicherzustellen. 2022 trat die Änderung in Kraft. Bei diesem Wechsel kam es zu jährlichen Mehrkosten von durchschnittlich 131 Millionen Franken in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Dies zeigt der zweite Monitoringbericht zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie. Die Ursachen für die Kostenzunahme sind vielfältig. Ein Drittel davon sind Tarifeffekte.

 
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Zweiter Monitoringbericht zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie

2021 verabschiedete der Bundesrat den Wechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell für die psychologische Psychotherapie, um den Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen zu verbessern und eine angemessene Versorgung sicherzustellen. 2022 trat die Änderung in Kraft. Bei diesem Wechsel kam es zu jährlichen Mehrkosten von durchschnittlich 131 Millionen Franken in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Dies zeigt der zweite Monitoringbericht zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie. Die Ursachen für die Kostenzunahme sind vielfältig. Ein Drittel davon sind Tarifeffekte.



Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können seit dem 1. Juli 2022 zulasten 
der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auf ärztliche Anordnung hin selbständig und auf 
eigene Rechnung tätig sein. Zuvor wurden ihre Leistungen nur unter ärztlicher Aufsicht im sogenannten 
Delegationsmodell vergütet oder die psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten arbeiteten 
selbstständig im Zusatzversicherungsbereich und für Selbstzahlende. Dieser Systemwechsel wurde 
beschlossen, um den Zugang der psychotherapeutischen Leistungen zu verbessern und eine 
angemessene Versorgung sicherzustellen.

Der im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) vom schweizerischen Gesundheitsobservatorium 
(Obsan) erstellte zweite Monitoring-Bericht ist nun erschienen. Das Monitoring beruht auf 
Abrechnungsdaten von 2014 bis 2024, wobei die Jahre 2021 bis 2024 mit Fokus auf den Systemwechsel 
besonders genau betrachtet wurden.

Kostenentwicklung
Das Monitoring zeigt, dass die OKP-Kosten für die psychologische Psychotherapie kontinuierlich steigen. Insgesamt nahmen die Kosten von 2021 bis 2024 um 394 Millionen Franken zu, von 528 Millionen Franken im letzten Jahr des Delegationsmodells auf 922 Millionen Franken. Dies entspricht durchschnittlichen jährlichen Mehrkosten von 131 Millionen Franken oder einem Plus von durchschnittlich 20,4 Prozent pro Jahr. Besonders stark war der Anstieg zwischen 2022 und 2023 ? dem Jahr, in dem das Anordnungs- das Delegationsmodell vollständig ablöste. In diesem Jahr stiegen die Kosten um 217 Millionen Franken. Der Kostenanstieg hat mehrere Ursachen. Die selbstständigen Tarife der angeordneten psychologischen Psychotherapie sind rund 16 Prozent höher im Vergleich zu den früheren Tarifen im Delegationsmodell. Weiterhin fehlt ein von den Tarifpartnern gemeinsam vereinbarter gesamtschweizerischer Tarifvertrag, weshalb die kantonal provisorisch festgelegten Tarife immer noch in Anwendung sind. Die Analysen zeigen nun, dass rund ein Drittel des Kostenanstiegs auf diesen Tarifunterschied zurückzuführen ist. Dieser Anteil liegt tiefer als im ersten Monitoring-Bericht von 2024 geschätzt. Weitere Gründe für die Kostenzunahme sind eine langfristig zunehmende Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen sowie das Bevölkerungswachstum. 44 Prozent des Anstiegs entfallen auf andere, nicht direkt beobachtete Faktoren. Dazu zählen die direkten Auswirkungen des Modellwechsels wie mögliche Verlagerungen aus dem Selbstzahler- und Zusatzversicherungsbereich sowie eine mögliche Reduktion der Unterversorgung. Weitere Analysen
Im ersten Monitoring-Bericht 2024 wurden für den Zeitraum zwischen 2022 und 2023 Mehrkosten im Bereich von 175 bis 200 Millionen Franken prognostiziert. Der ehemalige Krankenkassenverband santésuisse schätzte Mehrkosten von über 300 Millionen Franken. Der aktuelle Monitoring-Bericht geht unter anderem auch den Hintergründen dieser Abweichungen nach. Er kommt zum Schluss, dass die Differenzen aus einer Kombination verschiedener Faktoren resultieren, darunter die zugrunde liegenden Daten, der betrachtete Zeitraum und die Berechnungsmethode. Neben den Kosten wurden auch Kennzahlen der Versorgung analysiert. Zum Beispiel enthält der Bericht Analysen zu den anordnenden Ärztegruppen sowie zur Anzahl und zur unterschiedlichen regionalen Verteilung der zugelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und ihrer Leistungen. Vertiefte Evaluation geplant
Mit dem für Frühling 2026 erwarteten Evaluationsbericht werden zusätzlich zentrale Fragen zum Einfluss des Systemwechsels auf die Versorgungssituation sowie zu allfälligen Problemen in der Umsetzung, Handlungsbedarf und möglichen Anpassungsmassnahmen adressiert. Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit BAG
Medien und Kommunikation
+41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch

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Ueber Bundesamt für Gesundheit BAG:
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung 
ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den 
Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen 
Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der 
Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von 
Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei 
Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches 
denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all 
diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die 
grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der 
Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der 
Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip 
des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des 
Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von 
der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht 
mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein 
Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L?Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante 
à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L?Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante 
contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to 
facilitate to the population a life in good health.

Pressekontakt:
Bundesamt für Gesundheit BAG


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