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 Betriebseinstellung Krankenkasse KLuG per Ende 2025: Versichertenschutz ist gewährleistet (12.08.2025)
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Betriebseinstellung Krankenkasse KLuG per Ende 2025: Versichertenschutz ist gewährleistet

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Bundesamt für Gesundheit BAG

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Bern ? Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) entzieht dem Verein KLuG Krankenversicherung die Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung per 31. Dezember 2025. Zum Schutz der rund 9300 Versicherten hat das BAG die Krankenkasse für insolvent erklärt. Damit wird der Insolvenzfonds aktiviert, der gewährleistet, dass die Leistungen der Versicherten vergütet werden, sobald die KLuG nicht mehr allen Verpflichtungen nachkommen kann. Für das nächste Jahr wird allen Versicherten im Herbst ein Angebot zum Wechsel in die Helsana Versicherungen AG unterbreitet. Die Versicherten können auch zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Für die Wahl haben sie bis Ende Jahr Zeit. Die Helsana Versicherungen AG wird per Ende Jahr diejenigen Versicherten vorbehaltlos übernehmen, welche nicht zu einem anderen Versicherer gewechselt sind.

 
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Betriebseinstellung Krankenkasse KLuG per Ende 2025: Versichertenschutz ist gewährleistet

Bern ? Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) entzieht dem Verein KLuG Krankenversicherung die Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung per 31. Dezember 2025. Zum Schutz der rund 9300 Versicherten hat das BAG die Krankenkasse für insolvent erklärt. Damit wird der Insolvenzfonds aktiviert, der gewährleistet, dass die Leistungen der Versicherten vergütet werden, sobald die KLuG nicht mehr allen Verpflichtungen nachkommen kann. Für das nächste Jahr wird allen Versicherten im Herbst ein Angebot zum Wechsel in die Helsana Versicherungen AG unterbreitet. Die Versicherten können auch zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Für die Wahl haben sie bis Ende Jahr Zeit. Die Helsana Versicherungen AG wird per Ende Jahr diejenigen Versicherten vorbehaltlos übernehmen, welche nicht zu einem anderen Versicherer gewechselt sind.



Die Krankenversicherung KLuG mit Sitz in Zug befindet sich seit einiger Zeit in einer sehr schwierigen 
finanziellen Situation. Das BAG hat den Geschäftsverlauf der Krankenkasse deshalb seit zwei Jahren 
intensiv überwacht und bereits verschiedene Massnahmen ergriffen, um die finanzielle Stabilität der 
Krankenkasse wiederherzustellen. Insbesondere hat es Mitte 2024 eine unterjährige Prämienerhöhung 
verfügt.

Kürzlich hat der Vorstand der KLuG nach Hinweisen aus der Geschäftsleitung festgestellt, dass 
Leistungen in Höhe von rund 2,4 Millionen Franken buchhalterisch nicht erfasst worden sind und 
daraufhin das BAG informiert. Mit dieser Information hat sich das Bild der Finanzen unerwartet und 
entscheidend verschlechtert. Die KLuG wird ihren finanziellen Verpflichtungen in absehbarer Zeit nicht 
mehr vollumfänglich nachkommen können. Das BAG hat deshalb am 6. August 2025 mittels Verfügung 
die Insolvenz der KLuG festgestellt und per 31. Dezember 2025 die Bewilligung zur Durchführung der 
sozialen Krankenversicherung entzogen. Beide Massnahmen hat die KLuG auch selbst beantragt. Das 
BAG prüft zudem eine strafrechtliche Relevanz der Vorkommnisse.

Schutz der Versicherten ist gewährleistet
Das Gesetz sieht einen Insolvenzfonds zum Schutz der Versicherten der sozialen Krankenversicherung 
vor. Wird eine Krankenkasse zahlungsunfähig, übernimmt der Insolvenzfonds die Kosten für die 
versicherten Leistungen. Das BAG hat die sofortige Aktivierung des Insolvenzfonds angeordnet, damit 
keine entsprechenden Zahlungsausfälle entstehen. Der Insolvenzfonds kommt subsidiär zur 
Leistungspflicht der KLuG zum Zug und ist ausreichend dotiert, um sämtliche Leistungsansprüche 
abdecken zu können. Subsidiär bedeutet, dass die KLuG zunächst das für erwartete 
Leistungszahlungen vorgesehene gebundene Vermögen verwendet. Der Insolvenzfonds übernimmt die Kosten so lange, bis 
ein neuer Versicherer zuständig ist.

Die KLuG wird ab sofort keine neuen Versicherten mehr aufnehmen. Die rund 9300 betroffenen 
Versicherten bleiben bis zum 31. Dezember 2025 bei der KLuG versichert. Für das nächste Jahr wird 
allen Versicherten im Herbst nach Bekanntgabe der Grundversicherungsprämien ein Angebot zum 
Wechsel in die Helsana Versicherungen AG unterbreitet. Die Versicherten können per 1. Januar 2026 
jedoch auch zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Im Bereich der sozialen Krankenversicherung 
gilt 
eine vorbehaltlose Aufnahmepflicht. Die Versicherten können frei zwischen allen am Wohnort tätigen 
Krankenkassen wählen. Für die Wahl des neuen Versicherers haben sie bis Ende Jahr Zeit. Die Helsana 
Versicherungen AG wird per Ende Jahr diejenigen Versicherten vorbehaltlos übernehmen, welche nicht 
zu 
einem anderen Versicherer gewechselt sind. Somit ist ein ununterbrochener Versicherungsschutz 
gewährleistet.

Nebst der Durchführung der sozialen Krankenversicherung vermittelt und betreut die KLuG 
insbesondere 
auch Zusatzversicherungen nach Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) für andere 
Versicherungsgesellschaften. Der lückenlose Versicherungsschutz sowie die Leistungsvergütung 
werden 
für diese Produkte durch den jeweiligen Versicherer weiterhin gewährleistet.

Die KLuG informiert die betroffenen versicherten Personen individuell über die aktuelle Situation und das 
weitere Vorgehen. Rechnungen für bezogene Leistungen sind unverändert an die KLuG zu senden. Der 
Kundendienst und die Leistungsabwicklung sind weiterhin gewährleistet. In Absprache mit dem BAG hat 
die Helsana-Gruppe operative Unterstützung zugesichert.

Rechtliche Aufsicht über die Krankenversicherungen
Das BAG übt die Aufsicht über die Krankenkassen aus, die im Bereich der sozialen 
Krankenversicherung 
tätig sind. Es hat den gesetzlichen Auftrag, die Interessen der Versicherten zu schützen, unter anderem 
durch die Überwachung der finanziellen Sicherheit der Versicherer.

Von Gesetzes wegen kann das BAG die Insolvenz eines Versicherers feststellen, wenn dieser in 
absehbarer Zeit nicht mehr in der Lage sein wird, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, oder 
wenn über ihn der Konkurs eröffnet worden ist. Ersteres ist bei der KLuG Krankenversicherung der Fall. 
Eine Insolvenz-Feststellung durch das BAG im Bereich der sozialen Krankenversicherung ist sehr selten 
und war letztmals im Jahr 2009 angezeigt.

Medienkontakt:

Medien und Kommunikation
+41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch

Im Internet recherchierbar unter:
- www.swiss-press.com
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Ueber Bundesamt für Gesundheit BAG:
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung 
ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den 
Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen 
Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der 
Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von 
Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei 
Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches 
denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all 
diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die 
grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der 
Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der 
Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip 
des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des 
Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von 
der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht 
mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein 
Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L?Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante 
à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L?Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante 
contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to 
facilitate to the population a life in good health.

Pressekontakt:
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