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 Zulassungsbeschränkungen für Ärztinnen und Ärzte: Revision der Versorgungsgrade (17.10.2024)
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Zulassungsbeschränkungen für Ärztinnen und Ärzte: Revision der Versorgungsgrade

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Bundesamt für Gesundheit

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Seit dem 1. Juli 2021 verfügen die Kantone über ein Instrument zur Beschränkung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) praktizieren. Durch die Festlegung von Höchstzahlen können sie eine Überversorgung mit Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich verhindern und das Kostenwachstum dämpfen. Die zur Bestimmung dieser Höchstzahlen herangezogenen Versorgungsgrade wurden gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren verbessert, damit sie noch verlässlicher werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat dazu die Verordnung über die Festlegung der Versorgungsgrade revidiert und ihr Inkrafttreten auf den 1. Juli 2025 festgesetzt.

 
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Zulassungsbeschränkungen für Ärztinnen und Ärzte: Revision der Versorgungsgrade

Seit dem 1. Juli 2021 verfügen die Kantone über ein Instrument zur Beschränkung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) praktizieren. Durch die Festlegung von Höchstzahlen können sie eine Überversorgung mit Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich verhindern und das Kostenwachstum dämpfen. Die zur Bestimmung dieser Höchstzahlen herangezogenen Versorgungsgrade wurden gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren verbessert, damit sie noch verlässlicher werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat dazu die Verordnung über die Festlegung der Versorgungsgrade revidiert und ihr Inkrafttreten auf den 1. Juli 2025 festgesetzt.



Die Kantone haben die Möglichkeit, die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Tätigkeit zulasten der 
OKP zu beschränken. Seit dem 1. Juli 2021 können sie selbst bestimmen, für welche medizinischen 
Fachgebiete oder Regionen sie die Anzahl der Ärzte und Ärztinnen durch die Bestimmung von 
Höchstzahlen beschränken wollen. Dieses Instrument ist wichtig, weil damit die Gesundheitskosten 
gedämpft werden können.
Gemäss der vom Bundesrat in der Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und 
Ärzte im ambulanten Bereich definierten Methode, stützen sich die Kantone unter anderem auf das 
effektive Angebot an Ärztinnen und Ärzten auf ihrem Gebiet und auf die vom EDI veröffentlichten 
Versorgungsgrade des Bedarfs an medizinischen Leistungen nach Fachgebiet und Region. Sie können 
zudem die Ergebnisse anpassen, um bestimmte fachspezifische oder regionale Besonderheiten zu 
berücksichtigen. Gewichtungsfaktoren ermöglichen die Einbeziehung von Besonderheiten, die im Modell 
zur Berechnung der Versorgungsgrade nicht berücksichtigt werden.

Um die Verlässlichkeit und Präzision dieses Instruments zu verbessern, müssen die Versorgungsgrade 
regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Dasselbe gilt für die von den Kantonen 
festgelegten Höchstzahlen. Entsprechend den Empfehlungen des Schweizerischen 
Gesundheitsobservatoriums (Obsan) und des Forschungsinstituts BSS wurden die ersten, vom EDI im 
November 2022 veröffentlichten Versorgungsgrade überprüft und die entsprechende 
Berechnungsmethode angepasst.

Die Arbeiten zur erneuten Prüfung im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit wurden von einer 
Begleitgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern einiger Kantone sowie der Schweizerischen 
Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) unterstützt. Alle Kantone sowie die Verbände der Versicherer 
und Leistungserbringer wurden auch regelmässig in die Arbeiten einbezogen. Die neuen aktualisierten 
Versorgungsgrade gelten ab dem 1. Juli 2025.

Medienkontakt:

Bundesamt für Gesundheit
Medien und Kommunikation
+41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch

Im Internet recherchierbar unter:
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Ueber Bundesamt für Gesundheit BAG:
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung 
ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den 
Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen 
Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der 
Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von 
Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei 
Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches 
denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all 
diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die 
grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der 
Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der 
Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip 
des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des 
Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von 
der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht 
mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein 
Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L?Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante 
à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L?Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante 
contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to 
facilitate to the population a life in good health.

Pressekontakt:
Bundesamt für Gesundheit


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