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 Versicherungsvermittlertätigkeit und ihre Entschädigung werden besser reguliert (16.08.2024)
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Versicherungsvermittlertätigkeit und ihre Entschädigung werden besser reguliert

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Bundesamt für Gesundheit

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Alle Versicherer sind verpflichtet, bei der Versicherungsvermittlertätigkeit die gleichen Regeln einzuhalten. An seiner Sitzung vom 14. August 2024 hat der Bundesrat die Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit verabschiedet. Damit werden die folgenden Punkte der Branchenvereinbarung verbindlich, die bisher freiwillig anwendbar waren: das Verbot der telefonischen Kaltakquise, die Obergrenze für die Entschädigung der Vermittlertätigkeit sowie das Erstellen und das Unterzeichnen von Beratungsprotokollen.

 
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Versicherungsvermittlertätigkeit und ihre Entschädigung werden besser reguliert

Alle Versicherer sind verpflichtet, bei der Versicherungsvermittlertätigkeit die gleichen Regeln einzuhalten. An seiner Sitzung vom 14. August 2024 hat der Bundesrat die Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit verabschiedet. Damit werden die folgenden Punkte der Branchenvereinbarung verbindlich, die bisher freiwillig anwendbar waren: das Verbot der telefonischen Kaltakquise, die Obergrenze für die Entschädigung der Vermittlertätigkeit sowie das Erstellen und das Unterzeichnen von Beratungsprotokollen.



Bisher war die Branchenvereinbarung, welche die Versicherungspraktiken regelt, nur für die Versicherer 
verbindlich, die ihr beigetreten sind. Die Aufsichtsbehörden hatten keine Befugnis einzugreifen, wenn die 
Vereinbarung nicht eingehalten wurde.
Mit der Verabschiedung der Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit 
können sie nun bei den Versicherern intervenieren, wenn die Branchenvereinbarung missachtet wird.

Verbote und Pflichten

Unerwünschte Anrufe sind ein grosses Ärgernis für die Versicherten. Neu ist die telefonische Kaltakquise, 
also die Kontaktaufnahme mit einer Person, die noch nie beim Versicherer versichert war oder dies seit 
mehr als 36 Monaten nicht mehr ist, untersagt. Ausserdem ist der Vermittler oder die Vermittlerin bei 
einem Beratungsgespräch mit einem Kunden oder einer Kundin verpflichtet, ein Protokoll zu erstellen 
und es von der Kundschaft unterzeichnen zu lassen. Dank dieser Massnahmen wird die 
Versicherungsvermittlertätigkeit besser geregelt.

Begrenzte Vermittlerentschädigung und Sanktionen

Die Entschädigung der Vermittlerinnen und Vermittler ist neu auf 70 Franken pro versicherte Person in 
der sozialen Krankenversicherung und auf 16 Monatsprämien pro abgeschlossenes Produkt in der 
Zusatzversicherung beschränkt. Die maximale Entschädigung ist in der Zusatzversicherung deutlich 
höher als in der sozialen Krankenversicherung. Das erklärt sich damit, dass die Vermittlertätigkeit in der 
Zusatzversicherung grundsätzlich viel komplexer und damit kostenintensiver ist, was vor allem auf die 
grosse Produktevielfalt zurückzuführen ist.

Versicherer, die gegen die allgemeinverbindlich erklärten Regeln verstossen, müssen mit einer Busse 
von bis zu 100 000 Franken rechnen.

Umsetzung ab 1. September 2024

Das Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit und seine 
Ausführungsverordnung treten am 1. September 2024 in Kraft. Sie gelten für die Prämien 2025 und 
damit für die nächste Periode des Krankenkassenwechsels.


Medienkontakt:

Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Gesundheit
Medien und Kommunikation
+41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch

Im Internet recherchierbar unter:
- www.swiss-press.com
- www.pressemappe.ch
- www.help.ch


Ueber Bundesamt für Gesundheit BAG:
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung 
ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den 
Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen 
Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der 
Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von 
Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei 
Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches 
denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all 
diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die 
grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der 
Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der 
Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip 
des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des 
Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von 
der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht 
mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein 
Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L?Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante 
à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L?Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante 
contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to 
facilitate to the population a life in good health.

Pressekontakt:
Bundesamt für Gesundheit


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