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 Spitalverband H+ und santésuisse geben ambulante Pauschalen beim Bundesrat ein (23.12.2021)
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Spitalverband H+ und santésuisse geben ambulante Pauschalen beim Bundesrat ein

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Solothurn - Die Tarifpartner H+ und santésuisse haben beim Bundesrat ein Gesuch zur Prüfung von ambulanten Pauschalen eingereicht. Damit schaffen die beiden Verbände die Voraussetzung, um ambulante Pauschalen per 1.1.2024 verbindlich einzuführen. Gleichzeitig erhalten die Verbände damit die Gelegenheit, das System der ambulanten Pauschalen weiter zu optimieren und im Verlauf des nächsten Jahres in einer finalen Fassung zur Genehmigung einzureichen. So können ambulante Pauschalen gleichzeitig mit einem neuen Einzelleistungstarif eingeführt werden, welcher für die Tarifierung der nicht pauschalierbaren Leistungen gelten soll.

 
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Spitalverband H+ und santésuisse geben ambulante Pauschalen beim Bundesrat ein

Solothurn - Die Tarifpartner H+ und santésuisse haben beim Bundesrat ein Gesuch zur Prüfung von ambulanten Pauschalen eingereicht. Damit schaffen die beiden Verbände die Voraussetzung, um ambulante Pauschalen per 1.1.2024 verbindlich einzuführen. Gleichzeitig erhalten die Verbände damit die Gelegenheit, das System der ambulanten Pauschalen weiter zu optimieren und im Verlauf des nächsten Jahres in einer finalen Fassung zur Genehmigung einzureichen. So können ambulante Pauschalen gleichzeitig mit einem neuen Einzelleistungstarif eingeführt werden, welcher für die Tarifierung der nicht pauschalierbaren Leistungen gelten soll.



Der künftige ambulante Tarif ist für das schweizerische Gesundheitswesen von hoher Bedeutung. Die 
Qualität der medizinischen Leistungen soll weiter auf hohem Niveau erbracht werden. Die Leistungen 
selbst verdienen faire Abgeltungen. Weiter erwarten die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler zu 
Recht eine Stabilisierung der Kosten ? und damit der Prämienentwicklung. 

Der Übergang vom heutigen ambulanten Tarifwerk TARMED zu einem neuen Tarifsystem ist für 
Spitäler 
und für die niedergelassenen Leistungserbringer mit ausserordentlich hohen Aufwänden verbunden. 
Deshalb ist entscheidend, dass ambulante Pauschalen und ein neuer Einzelleistungstarif für nicht 
pauschalierbare Leistungen gleichzeitig eingeführt werden. Dies kann per Anfang 2024 erfolgen, weil 
dann die vom Parlament verabschiedeten Gesetzesgrundlagen für flächendeckende Pauschalen auf 
nationaler Ebene wirksam werden. Zudem ist zu erwarten, dass die das Gesetz präzisierende 
Verordnung ebenfalls per Anfang 2024 in Kraft tritt. So können das neue System der ambulanten 
Pauschalen und weitere Tarifelemente, wie ein neuer Einzelleistungstarif, ideal verknüpft werden.

Mit der Eingabe zur Prüfung der ambulanten Pauschalen beim Bundesrat wollen die Tarifpartner 
santésuisse und H+ die genehmigungsrelevanten Kriterien feststellen lassen, um das System der 
ambulanten Pauschalen bis zur Genehmigungsreife zu finalisieren und im Verlauf des Jahres 2022 
einzugeben.

Diese Arbeiten erfolgen unter dem Dach der ambulanten Tariforganisation solutions tarifaires suisses 
sa 
zusammen mit dem Dachverband der chirurgisch und invasiv tätigen Fachgesellschaften und 
Berufsverbände FMCH, mit dem Ziel, eine ambulante Patientenpauschaltarifstruktur einzuführen, die 
für 
alle Leistungserbringer anwendbar ist. 

Medienkontakt:

Verena Nold
Direktorin santésuisse
Telefon: 032 625 42 62
verena.nold@santesuisse.ch

Im Internet recherchierbar unter:
- www.swiss-press.com
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Ueber santésuisse:
santésuisse ist die führende Branchenorganisation der Schweizer Krankenversicherer 
im Bereich der sozialen Krankenversicherung. 

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unabhängig von ihrer Grösse und Organisation, für ein freiheitliches 
Gesundheitssystem ein, mit dem Ziel, den Versicherten über Leistungswettbewerb die 
Wahlfrei-heit, den Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und ein gutes 
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einzugehen.

Pressekontakt:
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